Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 erleichtert Einreisen in Deutschland.
Reisenden mit Impfung oder Nachweis der Genesung sind von der Einreisequarantäne befreit, es sei denn, sie kommen aus einem Virusvariantengebiet.
Bereits vor Einreise müssen Reisende hier eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Reisende bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
Für Einreisende im Luftverkehr gilt eine Testnachweispflicht vor der Abreise unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet in den letzten 10 Tage aufgehalten haben.

Weitere Informationen finden sie unter: Bundes Gesundheit Ministerium

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