Weitreichende Lockerungen
für Veranstaltungen in Wien ab 1. Juli 2021
Aufgrund der positiven Entwicklung im Kampf gegen die Pandemie – die Durchimpfungsrate steigt bei gleichzeitig sinkenden Infektionszahlen – treten ab dem 1. Juli 2021 weitreichende Lockerungen in Österreich in Kraft. So entfallen beispielsweise der vorgeschriebene Mindestabstand und Kapazitätsbeschränkungen. Für Veranstaltungen ab 100 Personen, Kongresse sowie Fach- und Publikumsmessen gilt die „3-G-Regel“ (getestet, geimpft, genesen), dazu unterliegen sie einer Anzeigepflicht. Genehmigungen sind hingegen erst ab 500 Personen erforderlich. Auch hält Wien weiterhin an seinen gratis Testmöglichkeiten fest – ein Angebot, das auch Besucher der Donaumetropole in Anspruch nehmen können.
Wien • Frankfurt • 01. Juli 2021 • Seit dem 19. Mai dieses Jahres waren Veranstaltungen in Wien wieder unter strikten Auflagen möglich. Im Juni folgten erste Lockerungen. Und nach der anhaltend positiven Entwicklung in der Pandemiebekämpfung, werden ab dem 1. Juli nun nahezu alle Einschränkungen fallen.
„Nach dem enormen Druck, dem die globale Meeting-Industrie pandemiebedingt ausgesetzt war, freuen wir uns hier in Wien umso mehr, dass wir Messe- und Eventplanern wieder Rahmenbedingungen bieten können, die fast ohne Auflagen auskommen“, so Christian Woronka, Leiter des Vienna Convention Bureau.
REGELUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
Mit dem Inkrafttreten der Lockerungen erfolgt ein großer Schritt Richtung Normalität. So gibt es keine Begrenzungen mehr in Bezug auf Teilnehmerzahl und Kapazität der Location. Der Mindestabstand fällt ebenfalls. Folglich können Veranstaltungen mit beliebig vielen Teilnehmern abgehalten werden. Des Weiteren besteht künftig keine Verpflichtung für zugewiesene Sitzplätze ab 51 Personen mehr.
Eine Anzeigepflicht besteht ab 100 Personen, eine Genehmigung ist ab 500 Personen verpflichtend einzuholen. Speisen und Getränken dürfen im Rahmen von Veranstaltungen wieder konsumiert werden. Eine Registrierung aller Teilnehmer ist bis auf weiteres notwendig.
Bei Kongressen, Fach- und Publikumsmessen, sowie bei Veranstaltungen und Meetings ab 100 Personen müssen Teilnehmer weiterhin einen „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ nach der sogenannten „3-G-Regel“ erbringen, sprich sie müssen geimpft, getestet oder genesen sein. Unter diesen Bedingungen entfällt auch die Maskenpflicht.
Als Nachweise gelten:
- Geimpft: Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach Verabreichung der ersten Dosis für 90 Tage als Nachweis, mit der Zweitimpfung verlängert sich der Gültigkeitszeitraum um sechs Monate (insgesamt 270 Tage ab Erstimpfung). Bei der Impfung mit einem Vakzin, das nur eine Impfung vorsieht, gilt diese ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage (ab dem Zeitpunkt der Impfung). Bei genesenen Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung ab diesem Zeitpunkt 270 Tage lang als Nachweis.
- Getestet: PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probeentnahme, Antigen-Tests, die etwa in Teststraßen oder Apotheken gemacht wurden, haben eine Gültigkeit von 48 Stunden.
- Genesen: Nach Ablauf einer Infektion sind genesene Personen 180 Tage von der Testpflicht befreit, wenn sie einen Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion vorweisen können. Der Nachweis über neutralisierende Antikörper gilt 90 Tage ab Testzeitpunkt.
FREIE EINREISE AUS DEN USA
Die „3-G-Regel“ ermöglicht auch die Einreise nach Österreich ohne Quarantäneverpflichtung für eine Reihe von Staaten. Zu diesen zählen sowohl EU-/EWR-Staaten als auch Drittstaaten mit niedriger Inzidenz, etwa die USA und Australien. Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise möglich.
Die neuen Richtlinien zu Veranstaltungen in Wien können eingesehen werden auf:
https://www.vienna.convention.at/de/presse/news/veranstaltungen-ohne-einschraenkungen-407362
Nationale und internationale Veranstalter von Kongressen und Firmenveranstaltungen, die bis 31. Dezember 2023 ein Meeting in Wien durchführen, können seit Mai Anträge für eine Förderung durch den Vienna Meeting Fund 2021-2023 einreichen:
https://www.vienna.convention.at/de/presse/news/vienna-meeting-fund-2021-2023-391064
Häufig gestellte Fragen und Wissenswertes rund um die Meeting Destination Vienna – von aktuellen Regelungen bis zu Unterstützungsangeboten für PlanerInnen – finden sich auf
https://www.vienna.convention.at/de/veranstaltungsplanung/covid-19/corona-faqs
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Bildmaterial von Wien steht in der Content-Datenbank des WienTourismus auf https://foto.wien.info zum Download bereit.
Informationen zum Tagungsstandort Wien („Meeting Destination Vienna“) finden sich auf der Homepage des Vienna Convention Bureau auf www.vienna.convention.at
ÜBER DAS VIENNA CONVENTION BUREAU
Das Vienna Convention Bureau im WienTourismus akquiriert weltweit Kongresse, Firmentagungen und Incentives. 1969 gegründet wird es von der Stadt Wien und der Wirtschaftskammer Wien unterstützt. 2019 bewirkten rund 5.500 Kongresse und Meetings in Wien 1,6 Millionen Nächtigungen und eine Wertschöpfung von 950 Millionen Euro. Laut aktuellen Rankings der International Congress and Convention Association ICCA (Platz 6) und der Union of International Associations UIA (Platz 5) zählt Wien zu den Top-Tagungsdestinationen weltweit.
PRAKTISCHE TIPPS VOM VIENNA CONVENTION BUREAU
Die ExpertInnen des Vienna Convention Bureau beraten mit Knowhow, praktischen Ratschlägen hinsichtlich notwendiger Sicherheits- und Hygienekonzepte und hilfreichen Kontakten bei der Veranstaltungsplanung. Informationen zur Organisation hybrider Meetings werden auch auf der Website bereitgestellt. Mit Vorlaufzeiten von mehreren Monaten bis (bei Großveranstaltungen sogar) mehreren Jahren unterstützen sie Bewerbungen für den Austragungsort Wien. Derzeit laufen über 130 Anträge für nationale und internationale Kongresse und Corporate Events mit bis zu 20.000 TeilnehmerInnen, die ab der zweiten Jahreshälfte bis 2030 stattfinden sollen. Meeting-PlanerInnen finden sämtliche Infos gebündelt unter www.vienna.convention.at.
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